gesplittete) Abwassergebühr rückwirkend zum 1.1.2010 einführen, da der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof den Frischwassermaßstab für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr im Urteil vom 11.03.2010 beanstandet hat. Mit der neuen Abwasserberechnung entspricht die Gemeinde Gottenheim den Anforderungen der Rechtsprechung.