Hausordnung für das Jugendhaus Gottenheim

  1. Öffnungszeiten
    Siehe separate Veranstaltungshinweise.
  2. Zugang
    Das Jugendhaus steht Gottenheimer Jugendlichen, sowie deren Freunden zur Verfügung.
  3. Jugendschutzgesetz
    Die jugendlichen Besucher müssen das Jugendschutzgesetz beachten.
    - Das Rauchen ist im Rahmen des Jugendschutzgesetzes erlaubt. (Ausnahme Punkt 4)
    - Alkohol wird ausgeschenkt, das Jugendschutzgesetz ist zu beachten. (Ausnahme Punkt 4)
  4. Veranstaltungen "for Kids"
    Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist Alkohol und Rauchen im Jugendhaus verboten.
  5. Waffenverbot
    Waffen aller Art sind verboten.
  6. Getränke
    Getränke werden nur bei sofortiger Barzahlung ausgeschenkt.
    Der Verzehr von mitgebrachten Getränken ist nicht gestattet.
  7. Beschädigungen
    Bei Beschädigung des Jugendhauses oder Inventars haftet der Verursacher in voller Höhe.
  8. Nachtruhe
    Nach 22 Uhr ist beim Betreten und Verlassen des Jugendhauses auf Ruhe zu achten.
Den Anweisungen des Vorstands ist unbedingt in jeder Form Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen können mit Hausverbot belegt werden.