Der Haushaltsplan: Buch mit sieben Siegeln !?
Was ist eigentlich der Haushaltsplan?
Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung und enthält alle Aufgaben, die die Gemeinde im laufenden Jahr erfüllen
wird und zeigt alle damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben auf.
Er stellt eine Art Zukunftsprognose für die Gemeinde dar und bestimmt die gesamte kommunalpolitische Tätigkeit
von Gemeinderat und -verwaltung. Er ist somit auch für den Bürger von nicht zu unterschätzendem Wert.
Einnahmen und Ausgaben unterliegen einer klaren Ordnung
Zum einen nach den Aufgabenbereichen (Einzelplan: 0-9):
- 0 Allgemeine Verwaltung
- 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 2 Schulen
- 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege
- 4 Soziale Sicherung
- 5 Gesundheit, Sport, Erholung
- 6 Bau, Wohnungswesen, Verkehr
- 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirschaftsförderung
- 8 Wirtschaftliche Unternehmen
- 9 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zwei Beispiele: Den Bau einer Grundschule findet man unter dem Einzelplan 2: Schulen.
Die Errichtung eines Sportplatzes hingegen wird unter dem Einzelplan 5: Gesundheit, Sport, Erholung aufgeführt.
Einnahmen und Ausgaben werden nach ihrer Art (Gruppierung 0-9) gegliedert:
Einnahmen
- 0 Steuern, allg. Zuweisungen
- 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
- 2 sonstige Finanzeinnahmen
- 3 Einnahmen des Vermögenshaushaltes
Ausgaben
4 Personalausgaben
- 5/6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
- 7 Zuweisungen und Zuschüsse ( nicht für Investitionen)
- 8 sonstige Finanzausgaben
- 9 Ausgaben des Vermögenshaushaltes
Diese Ausgaben und Einnahmen werden im Haushaltsplan in zwei großen Bereichen aufgeführt:
Im Verwaltungshaushalt werden nur die laufenden Einnahmen und Ausgaben dargestellt. Das sind Zahlungen, die
die Gemeinde regelmäßig zu leisten hat oder selbst erhält wie z.B. Steuereinnahmen, Personalkosten, Umlagen.
Im Vermögenshaushalt hingegen werden nur vermögenswirksame Einnahmen und Ausgaben getätigt.
Das sind meistens große und einmalige Projekte. Man könnte sagen, dass diese Zahlungen
Einfluss auf das Vermögen der Gemeinde haben.
z.B. Grundstückserlöse, Kreditaufnahmen, Tilgung von Krediten, Rücklagenentnahme, Zuführung vom Verwaltungshaushalt
Haushaltsplan- ABC
Aufgaben
Die Gemeinde hat Pflicht- und freiwillige Aufgaben zu erfüllen.
Alle diese Aufgaben sind im Haushaltsplan aufgeführt.
Haushaltsausgleich
Die Einnahmen und die Ausgaben sind jeweils im Vermögens- und im Verwaltungshaushalt
ausgeglichen (Einnahmen = Ausgaben).
Realsteuern
Die zwei wichtigsten Steuern der Gemeinde sind die Gewerbe– und die Grundsteuer.
Sie werden als Realsteuern bezeichnet. Beide nehmen einen hohen Anteil
an den Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ein. Die Höhe der Steuerhebesätze
wird in der Haushaltssatzung festgelegt.
Rücklage
ist sozusagen der "Sparstrumpf", in den die Gemeinde im Idealfall jedes
Jahr etwas einzahlt. Sie dient als "Polster", von dem man in schlechten
Zeiten zehren kann, und soll die Finanzierung von Investitionen aus eigener Kraft
ermöglichen. Der Gemeinde ist ein bestimmter Mindest-Rücklagenbestand vorgeschrieben.
Rücklagenzuführung
Sind die Einnahmen des Vermögenshaushaltes größer als seine
Ausgaben, ist dies für die Gemeinde sehr erfreulich, denn sie kann
mit dieser Differenz ihre Rücklage stärken. Somit sind dann die
Einnahmen genauso groß wie die Ausgaben des Vermögenshaushaltes.
Rücklagenentnahme
Sind die Ausgaben des Vermögenshaushaltes größer als die
Einnahmen, so ist die Gemeinde gezwungen, ihren Sparstrumpf anzugreifen,
und den Betrag, der zum Haushaltsausgleich fehlt, der Rücklage zu
entnehmen und dem Vermögenshaushalt zuzuführen.
Verwaltungshaushalt
Er ist ein Teil des Haushaltsplans. In ihm werden alle laufenden/ regelmäßigen
Einnahmen und Ausgaben aufgezeigt.
Vermögenshaushalt
In diesem Teil des Haushaltsplanes werden alle vermögenswirksamen
Leistungen aufgeführt.
Zuführungsrate (vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt)
Die Gemeinde soll mehr laufende Einnahmen als laufende Ausgaben (à Verwaltungshaushalt) erwirtschaften. Dieser Überschuss wird dann dem
Vermögenshaushalt zugeführt. Somit sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben gleichgroß, d.h. der Verwaltungshaushalt ist ausgeglichen.
Diese sogenannte Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt muss immer mind. so hoch sein, wie die Kredittilgung. Auf diese Art und
Weise soll gewährleistet werden, dass die Gemeinde ihre Kredite zahlen kann.
Wie entsteht ein Haushaltsplan?
Der Haushaltsplan wird von der Gemeindeverwaltung entworfen. Der Kämmerer stellt nach und nach den Entwurf des Haushaltsplanes zusammen und steht
dabei in engem Kontakt zum Bürgermeister und den einzelen Gemeindeämtern.
Ist das Werk vollbracht, kann der HH-Plan als Teil der Haushaltssatzung öffentlich ausgelegt werden.
Vorher ist diese Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.
Jetzt sind Sie am Zuge! Sie haben eine Woche Zeit. Jeder Einwohner kann nun seine Anregungen und Bedenken
äußern. Die Gemeinde ist für jeden hilfreichen Vorschlag dankbar.
Danach kommt dann die Haushaltssatzung zusammen mit den Einwendungen in den Gemeinderat. Er ist es, der letzten Endes die
Entscheidung fällt, welche Einwendungen berücksichtigt werden und wie der Haushaltsplan beschlossen wird.
Diese Schlussberatung findet in einer öffentlichen Sitzung statt, zu der jeder interessierte Bürger natürlich immer willkommen ist.
Als letztes kommt die Haushaltssatzung zur Rechtsaufsichtsbehörde. Für Gottenheim ist das Landratsamt in Freiburg
zuständig. Dort wird die Haushaltssatzung auf ihre Gesetzmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft.
Kommt aus Freiburg das O.K., kann die jeweilige Gottenheimer Haushaltssatzung mit ihrem vollständigen Inhalt vollzogen werden.
Ein Blick in die nähere Zukunft
In Zukunft wird das unternehmerische Denken auch in den Gemeindeverwaltungen eine stärkere Rolle spielen. Diesen Prozess der strukturellen Veränderung
der Kommunalverwaltung bezeichnet man als "Neues Steuerungsmodell".
Ein Ziel des sogenannten "Neuen Steuerungsmodells" ist es, eine unternehmensähnliche
Führungs- und Organisationsstruktur einzuführen und stärkere Kostentransparenz zu erreichen. Das war in dieser Form bis jetzt mit der
Kameralistik nicht möglich, denn hier werden lediglich Einnahmen und Ausgaben gegenüber gestellt.
Man geht sogar soweit, dass eines Tages genau aufgezeigt werden kann, welche Kosten die einzelnen "Produkte" der Gemeinde verursachen. Was kostet
zum Beispiel das Produkt "eine Trauung"? Oder das Produkt "ein Kindergartenplatz"?
Oder aber das Produkt "Straßennetz"? All diese Dinge kann man im Prinzip als Produkte betrachten, die von der Gemeinde hergestellt und der
Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Durch diese Produktorientierung
kann man auch erkennen, ob es rentabler ist, bestimmte Leistungen durch Fremdfirmen oder durch Eigenbetriebe (z.B. Bauhof) erledigen zu lassen.
Gemeinde und Unternehmen unterscheiden sich darin, dass das Unternehmen
eigentlich nur die Produkte trägt, die auch wirtschaftlich sind. Es muss also Gewinn bringen. Bei der Gemeinde ist die Sachlage ein wenig anders.
Sie muss und kann auch die Einrichtungen erhalten, die keinen Gewinn ausschütten.
Denn das oberste Ziel der Gemeinde ist nicht die Gewinnmaximierung sondern die Aufgabenerfüllung und das Gemeinwohl. Mit Hilfe dieses
neuen Steuerungsmodell soll nun noch besser dargestellt werden, welche Kosten wo verursacht werden.
Ein weiteres Stichwort des neuen Steuerungsmodells ist die "Budgetierung".
Bis jetzt sind jedem Amt zentral von der Kämmerei die Finanzmittel zugewiesen und deren Einsatz überwacht worden. In künftigen Jahren
soll jedes Amt sein Budget für das Haushaltsjahr erhalten, dieses
selbst überwachen und die Aufgaben damit bestreiten. Auf diese Art und Weise erhofft man sich auch eine Steigerung des Kostenbewußtseins.
Mit dieser Methode wird außerdem dem allseits bekannten "Dezemberfieber"
vorgebeugt. Zusätzlich erwirtschaftete oder weniger verbrauchte Mittel werden dem Amt im nächsten Jahr gutgeschrieben und nicht gekürzt!