a) Anforderung einer Kostenaufstellung der Bauveränderungen am Schulhaus zur Fertigung des Kostenüberschlages nach dem Gutachten der Großh. Inspektion.
b) Das Bürgermeisteramt wird um Erledigung der Verfügung vom 13. August 1860 mit Frist von 10 Tagen bei Strafe von 5 Gulden gebeten
11. Oktober 1860
c) Zustellung des Planes, Ausführung der erforderlichen Reparaturen sind im Akkord zu vergeben. Bedingungen: "...diesselben nicht bis zum 1.
September d.J. hergestellt sind, dem Unternehmer für jeden weiteren Tag 2 Gulden an der Accordsumme in Abzug gebracht werden..."
19. Januar 1861
d) Nachricht an das Bürgermeisteramt:
"... Gr. Bezirksbau-Inspektion ersucht werde, die gefertigten Arbeiten einer Prüfung zu unterziehen..."
25. September 1861