Parksituation in Gottenheim

2019: Gedankenverloren zugeparkt...

Bitte doch auch an andere Verkehrsteilnehmer denken, die einen Parkplatz suchen...

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Aus 2 mach 1... 2019-01
Bilder: Kurt Hartenbach


Rechtlicher Hintergrund

Immer wieder gibt es sehr unangenehme Situationen für Feuerwehr / Rettungsdienste, die aufgrund schlecht geparkter Fahrzeuge nicht bzw. nicht mehr rechtzeitig am Einsatzort ankommen. Bitte versetzen Sie sich selbst in die Lage eines Betroffenen, der z.B. schwerverletzt auf Rettung wartet, die Retter aber einen Block vorher hinter geparkten Fahrzeugen aufgehalten werden.

Einfache Regel: Ein LKW muss jederzeit zwischen geparkten Fahrzeugen durchkommen.

Die Strassenverkehrsordnung (u.a. §12 StVO) muss beachtet werden, darf ruhig auch bzgl. Abständen noch grosszügiger beachtet werden. Lieber mehr als weniger Platz lassen!
- Parken auf 2-spurigen Strassen, gegenüber: Halten Sie mindest. 3,5 m Durchfahrtsabstand.
- Parken auf schmalen Strassen: Bitte parken Sie mind. 10m versetzt:
- Bei Kreuzungen und Einmündungen – parken Sie nicht gegenüber der Einmündung / Einfahrt.
Generell sollte der Abstand zu einer Kreuzung oder Einmündung min. 5 m, besser 10 m sein.


März 2016: Markierung Parkverbotszonen Rathausstraße / Mühlmatten

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Parkverbotsstreifen 2016-01 Parkverbotsstreifen 2016-02
Alle Bilder: Andreas Schupp