Bürgermeisterwahl 2022 Gottenheim
Amtliches Endergebnis der Bürgermeisterwahl vom 6. Februar 2022
Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters bekannt gegeben:
Zahl der Wahlberechtigten: 2.XXX
Zahl der Wähler: 1.XXX
daraus ergibt sich eine Wahlbeteiligung von XX,X %
Zahl der ungültigen Stimmzettel XX
Zahl der gültigen Stimmzettel 1.XXX
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
- Christian Riesterer, Bürgermeister, 79288 Gottenheim 1.XXX
- Sonstige XX
Der Bewerber Christian Riesterer hat mit XX,X % mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Er ist somit zum Bürgermeister wiedergewählt.
Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg, erhoben werden. Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 21 Wahlberechtigte beitreten.
Gottenheim, den 6. Februar 2022Bürgermeisteramt
Kurt Hartenbach
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses
Beschlüsse, Bekanntmachungen und Aufrufe

- 04. Feb. 2022: 2. Öff. Wahlaufruf des Wahlausschussvorsitzenden
- 24. Jan. 2022: Hinweise zum Ablauf am Wahltag
- 20. Jan. 2022: 1. Öff. Wahlaufruf des Wahlausschussvorsitzenden
- 13. Jan. 2022: Öff. Bekanntmachung: Durchführung der Wahl
- 13. Jan. 2022: Öff. Bekanntmachung: Zugelassene Bewerbungen
- 20. Dez. 2021: Öff. Bekanntmachung: Einsicht Wählerverzeichnis und Erteilung Wahlscheine
- 20. Dez. 2021: Öff. Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl
- 03. Dez. 2021: Stellenausschreibung
- 22. Okt. 2021: Gemeinderatsbeschluß zur Bürgermeisterwahl