Satzungsänderung des Musikvereins Gottenheim e.V.

Hintergrund

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Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur geplanten Änderung unserer Vereinssatzung:

Unsere bislang gültige Satzung wurde zuletzt im Jahre 1981 überarbeitet. Vor diesem Hintergrund war es aus mehreren Gründen geboten, eine vollständige Neufassung der Satzung vorzunehmen, die den gegenwärtigen Bedürfnissen unseres Vereinslebens sowie den vereins- und datenschutzrechtlichen Vorgaben vollumfänglich gerecht wird. Solange diese neugefasste Satzung noch nicht in Kraft getreten ist, haben wir uns an den Vorgaben unserer bisherigen Satzung zu orientieren. Diese sieht in § 18 vor, dass bei Änderungen der Satzung eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich ist, wobei mindestens die Hälfte der Mitgliederzahl anwesend sein muss.

Damit seitens der hierfür zuständigen Mitgliederversammlung also wirksam über die Neufassung der Satzung Beschluss gefasst werden kann, müssen in unserem Fall mindestens 155 Mitglieder anwesend sein. Sofern diese Anzahl bzw. die geforderte Mehrheit nicht erreicht werden sollte, ist eine neue Sitzung anzuberaumen, welche unabhängig von der Zahl der Erschienenen mit einer dreiviertel Mehrheit endgültig Beschluss fassen kann.

Bei Fragen zur Satzungsänderung können Sie MV-Vorsitzenden Dr. Martin Liebermann oder Michael Thoman (PR) kontaktieren.

Satzungsänderung Frühjahr 2020

Einladung zur außerordentl. Mitgliederversammlung am 28. Febr. 2020

Einladung zur ordentl. Mitgliederversammlung am 13. März 2020 wg. Corona ABGESAGT!

Einladung zur Mitgliederversammlung am 15. Okt 2020 Winzerhalle, Umkirchsterstr.3 (Corona-konform)

Alte Satzung des MV Gottenheim

Neue Satzung des MV Gottenheim (Entwurf)