19.10.2026 Smart Meter
!?
Kostenloser
Zählertausch!?
Stromzähler werden zunehmend digital.
Doch nicht jeder digitale Zähler ist ein Smart Meter – und nicht jedes Angebot für einen Zählertausch ist automatisch die beste Wahl!
Was ist ein Smart Meter?
Stromzähler erfassen, wie viel elektrische Energie ein Haushalt verbraucht.
Dabei gibt es verschiedene Zählertypen:
- Ein analoger Stromzähler misst den Verbrauch mechanisch.
- Ein digitaler Stromzähler zeigt die Verbrauchswerte elektronisch an.
- Ein Smart Meter besteht zusätzlich aus einem Kommunikationsmodul, das Messwerte sicher übertragen kann.
Dadurch lassen sich Verbrauchsdaten besser auswerten und beispielsweise dynamische Stromtarife oder die intelligente Steuerung von Wärmepumpen und Elektroautos nutzen.
Wer braucht einen Smart Meter?
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz sollen bis 2032 alle Haushalte mit digitalen Stromzählern ausgestattet sein.
Ein Smart Meter ist aber nur für Haushalte mit mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch, bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen sowie Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 kW Leistung verpflichtend.
Für andere Haushalte reicht ein digitaler Zähler ohne Kommunikationsmodul aus, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Diese Haushalte haben somit keinen Anspruch auf einen Smart-Meter-Einbau durch den Messstellenbetreiber.
Welche Kosten entstehen?
Beim regulären Zählertausch durch den zuständigen Messstellenbetreiber fällt normalerweise kein Einbauentgelt an.
Für den laufenden Messstellenbetrieb gelten gesetzlich jährliche Preisobergrenzen:
- 25 € für einen digitalen Zähler
- 40 € für ein Smart Meter bei einem Jahresverbrauch von 6.000 - 10.000 kWh
- 30 € freiwillig eingebaute Smart Metern
Wer ist zuständig?
In Gottenheim ist die badenovaNetze als grundzuständiger Messstellenbetreiber für den Zählertausch zuständig. Daneben bieten auch private Unternehmen den Einbau und Betrieb von Smart Metern an.
Solche Angebote können zwar sinnvoll sein, müssen aber sorgfältig geprüft werden, da sie nicht immer seriös sind:
Ein kostenlos beworbener Einbau bedeutet nicht automatisch, dass auch der laufende Betrieb kostenlos ist!
Achten Sie deshalb auf jährliche Gebühren, Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und mögliche Zusatzkosten. Die oben beschriebenen gesetzlichen Preisobergrenzen gelten nicht in gleicher Weise für frei gewählte Anbieter.
Lassen Sie sich nicht zu einer schnellen Unterschrift drängen und vergleichen Sie die Gesamtkosten über die gesamte Vertragslaufzeit.
Unabhängige Informationen hier unter Bundesnetzagentur: SmartMeter