05.09.2026 Gemeinderat im Juni
Trinkwasserversorgung
In der Juni-Sitzung beschloss der Gemeinderat eine Untersuchung über die Wiederinbetriebnahme des Tiefbrunnens Nötig.
Das Tochterunternehmen von Badenova „badenova Netze“ soll diese Untersuchungen vornehmen.
Die Gemeinde verfügt über insgesamt zwei Tiefbrunnen zur Gewinnung des Trinkwassers. Der Hauptbrunnen liegt im Gewann „Ketsch“ und liefert in erster Linie das Gottenheimer Trinkwasser.
Der zweite Brunnen im „Nötig“ hat derzeit den Status Notbrunnen, weil die wasserrechtliche Erlaubnis ausgelaufen ist.
Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser, wolle man nun prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Wiederinbetriebnahme des Tiefbrunnens Nötig als Ersatzbrunnen möglich und wirtschaftlich vertretbar sei, sagte der Bürgermeister in der Sitzung.
Durch die Wiederinbetriebnahme des Tiefbrunnens könnte die Trinkwasserversorgung in Gottenheim langfristig sichergestellt werden.
Da die Betriebsführung und Qualitätssicherung der Wassergewinnung in Gottenheim bei badenova Netze liege, habe das Unternehmen ein stufenweises Angebot vorgelegt, bei dem die einzelnen Bausteine des Angebots zwar aufeinander aufbauen, je nach Entscheidung des Gemeinderates aber stufenweise beauftragt werden können. Nach jedem Baustein kann und soll im Gemeinderat neu entschieden werden, ob ein weiterer Baustein beauftragt wird.
Erweiterung der Firma SensoPart
Desweiteren beschloss der Gemeinderat einstimmig die Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nägelsee, 2. Erweiterung“.
Zuvor hatte Städtebauplanerin Stefanie Burg die Eckpunkte des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans über die Durchführung der Offenlage und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgestellt.
Zudem wurde der Städtebauliche Vertrag zur Kostenübernahme zwischen der Gemeinde Gottenheim und der Firma SensoPart gebilligt. Der Sensorhersteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Unternehmen will sich an seinem Standort im Gottenheimer Gewerbegebiet erweitern. Eine bauliche Entwicklung über die bestehenden Bebauungsplangrenzen hinaus ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Aktuell ist aber der Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes geplant. Das neue Gebäude soll im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nägelsee, 2. Erweiterung“ errichtet werden.
Diese Erweiterung diente bereits der Ansiedlung einer Gewerbehalle des Sensorherstellers. Da aber die Entwurfsplanung für das geplante Verwaltungsgebäude auf der Grundlage der geltenden Festsetzungen nicht zulässig war, wurde eine Änderung des Bebauungsplans notwendig.
Erhöhung der Kita-Gebühren
Die Gebührenhöhe für das Betreuungsjahr 2026/27 sowie 2027/28 im Kindergarten Piratennest und in der Kleinkindbetreuung Schatzinsel und somit die Anpassung der Elternbeiträge wurde ebenfalls im Gemeinderat beschlossen.
Laut Grundsatzbeschluss sollen sich die Gebühren der Kleinkindbetreuung in Gottenheim nach den Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände richten.
Das angestrebte Ziel der Verbände in Baden-Württemberg ist ein Kostendeckungsgrad durch die Elternbeiträge von 20 Prozent.
In der Kleinkindbetreuung „Schatzinsel“ liegt der Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge bei derzeit 18 Prozent, im Kindergarten „Piratennest“ bei etwa 11 Prozent.
Durch die im Gemeinderat beschlossenen Beiträge muss eine durchschnittliche 2-Kind-Familie im Kindergartenjahr 2026/ 2027 12 € mehr und im Kindergartenjahr 2027/ 2028 nochmals 12 € mehr bezahlen.
Unter Berücksichtigung der finanziellen Belastung der Familien habe man auf einen weiteren Zuschlag in Höhe von maximal 25 Prozent für eine verlängerte Öffnungszeit verzichtet, sagte der Bürgermeister im Gemeinderat.
Durch die genannten Erhöhungen ergibt sich für das Kindergartenjahr 2026/27 ein Deckungsgrad durch die Elternbeiträge von ca. 13 Prozent und für das Kindergartenjahr 2027/28 von ca. 14 Prozent.
Die Gebührenerhöhung wurde den Eltern in einer Versammlung mitgeteilt und erläutert.