BPL-Verfahren in Gottenheim
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an: Anne Schindler 07665 9811-14 oder Andreas Schupp 07665 9811-9
Bebauungsplan-Verfahren / -Beschlüsse

- 2023 Landessanierungsprogramm
Histor.Ortsmitte
- 2022 Mehrgenerationenwohnen Bahnhofsachse/ Alter Kiga
- 2021 Frühzeitige Beteiligung Gewerbegebiet Nägelsee 5.Erweiterung
- 2020 Weiterbau B31-West: RP Verkehrsgutachten
- 2017 4. Erweit. Gewerbegebiet Nägelsee
- 2017 7. punktuelle Änderung Flächennutzungsplan
- 2016 2. Erweit. Sanierungsgebiet Ortskern II
- 2015 Neues Familienzentrum
- 2013 Flurneuordnung im Alten Rebberg?
- 2012 Ansiedlung Einzelhandel Hinterer Berg (Nettomarkt)
- 2012 Gewerbegebiet Nägelsee (5. Änderung)
- 2012 2. Änderung Bahnhofstr.-Schulstr. Schriftteil und Plan
- 2010 Erneuerung Aussegnungshalle
- 2009 Viehweid, Gewerbe & Sport und zugeh. Umweltbericht
- 2009 1. Änderung 3. Erweiterung Gewerbegebiet Nägelsee
- 2009 Au Neuentwicklung
- 2009 Landessanierungsprogramm
Ortskern II
- 2007 B31West: Plan& Bau 1.Abschnitt; Verfahren 2.Abschnitt
- 2006 Neubaugebiet Steinacker-Berg
- 2006 Sanierung Hauptstraße, Gestaltung Krone/Bückle-Platz
- 2005 Ober- und Unterdorf
- 2005 Projekt Mehrzweckhalle (gestoppt)
- 2001 Umgestaltung Rathausplatz
- 2000 Sägeplatz
- 1999 Ausbau Tunibergstraße / Hogengasse -> 2005
- 199x Gewerbegebiet Nägelsee
Flächennutzungsplan, GeoInfoSystem, Bodenrichtwerte, Wald, Böschungen
- Bodenrichtwerte Gottenheim - Gem. Gutachterausschuss Markgrl.-Breisgau
- Relevante Schutzgebiete für Gottenheim
- Flächennutzungsplan (FNP) Gottenheim
- Geo-Informations-System Landkreis BH
- Friedhofsplan Stand: 2005
- Jagdkataster Gottenheim Stand: 2012
- Waldplan Gottenheim Stand: 1989
- Böschungspflege Tuniberg Gottenheim
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind, und schafft somit Baurecht. Anders als der Flächennutzungsplan, der für das ganze Gemeindegebiet aufgestellt wird (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB), umfasst ein Bebauungsplan in der Regel nur einen Teil des Gemeindegebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil. Der Bebauungsplan muss deshalb die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen (§ 9 Abs. 7 BauGB). Nach dem Prinzip der Einräumigkeit darf sich der Geltungsbereich mehrerer Bebauungspläne nicht überschneiden.
In der Regel besteht der Bebauungsplan aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). Ein Bebauungsplan kann aber beispielsweise auch nur aus einem textlichen Teil mit Begründung bestehen. Nicht Teil der Satzung, aber im Rahmen des Verfahrens zwingend erforderlich ist eine Erläuterung, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt und in die Festsetzungen erläutert werden müssen (Begründung). Teil der Begründung ist auch der Umweltbericht (Bauleitplanung). Quelle: Wikipedia