Gemeinderat Gottenheim

Der Gemeinderat ist das gesetzgebende und entscheidungsbefugte Organ der Gemeinde, das ehrenamtlich für das Wohl der Gemeinde und ihrer Einwohner sorgt. (Gemeindeordnung Baden-Württemberg)
Dem GR gehören der
Bürgermeister als Vorsitzender und 12 EinwohnerInnen an, die für
fünf Jahre demokratisch gewählt wurden:
Anordnung entspricht der Sitzordnung im Sitzungssaal. Anklicken des Fotos zeigt Großbild.
Zur Arbeit des Gemeinderats
- Klimaverträgl. Entwicklung in der Kommune ©KEA BW Landesenergieagentur
- Agenda Sitzung und Sitzungstermine
- Übersicht der Gremienbesetzung
- Protokolle der GR-Sitzungen
- GR-Begehungen und GR-Klausuren
- Letzte GR-Wahl und Verpflichtungen
- GR-Ehrungen
- Presseberichte zum Gemeinderat
- Projekt
Politischer Weinberg
- Übersicht komplettes Baugesetzbuch