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07.03.2026 Probezeitraum für Umsetzung Ganztagsbetreuung

Nach den Osterferien startet die Ganztagsbetreuung Grundschule

Ab September dieses Jahres greift der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule in der ersten Klasse.

In den kommenden Jahren muss auch in den Klassen 2 bis 4 nach und nach die Ganztagsbetreuung eingeführt werden.

Die Gemeinden sind verpflichtet, dem Bedarf der Eltern nachzukommen und die Ganztagsbetreuung anzubieten.

Die rechtsverbindliche Betreuung sieht ein Angebot von acht Stunden pro Tag an fünf Tagen die Woche vor. Dies entspricht einer Betreuung bis täglich 15.30 Uhr.

Gottenheim geht nun in Vorleistung:

Nach den Osterferien wird in der Grundschule für alle vier Klassen die Ganztagsbetreuung angeboten. Der Gemeinderat gab in seiner Sitzung am 25. Februar dafür seine Zustimmung.

Dem Probezeitraum zur Umsetzung des ab dem Schuljahr 2026/27 rechtsverbindlichen Angebotes einer Ganztagsbetreuung an Grundschulen und der neuen Gebührenordnung stimmten alle anwesenden Gemeinderäte zu.

Die Eltern würden informiert und sie könnten wählen, ob sie die Betreuung ihrer Kinder bis 14 Uhr oder bis 15.30 Uhr wünschen. Kinder, die das in die Ganztagsbetreuung integrierte Skating-Angebot nutzen wollen, müssen aber bis 15.30 Uhr die Betreuung nutzen.

Bürgermeisterstellvertreter Clemens Zeissler, der die Sitzung in Vertretung von Bürgermeister Christian Riesterer leitete, betonte, man wolle auch anderen Vereinen die Möglichkeit geben, sich in die Ganztagsbetreuung einzubringen. Die Gemeinde wolle mit ihrem Betreuungsangebot an der Schule auch keine Konkurrenz zu den Vereinen sein.

Um die Vereine mit ins Boot zu nehmen, sei ein Termin mit diesen geplant, bei dem die Ganztagsbetreuung und die mögliche Beteiligung der Vereine besprochen werden soll.

Zunächst würden die Gebühren für die Betreuung noch nicht angepasst, informierte Hauptamtsleiterin Anne Schindler, weil das Kalkulationsergebnis noch nicht vorliege. Eine Gebührenerhöhung sei aber ab September geplant.

Die aktuell angebotene Hausaufgabenbetreuung an zwei Nachmittagen in der bisherigen Form werde es nach den Osterferien nicht mehr geben.

Dafür werde eine Betreuung an fünf Nachmittagen pro Woche bis 15.30 Uhr zu einer Gebühr von 70 Euro angeboten. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der bisherigen Kernzeitgebühr bis 14 Uhr in Höhe von 50 Euro und der Pauschale für die Hausaufgabenbetreuung bis 16.30 Uhr für zwei Nachmittage in Höhe von 20 Euro.


Zuletzt geändert am 04.07.2026 von Kurt Hartenbach