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12.03.2026 Haushaltsbeschluss

Investitionen in Feuerwehr durch Steuererhöhungen finanziert

In seiner öffentlichen Sitzung am 25. Februar verabschiedete der Gemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung mit Stellenplan für das Jahr 2026 und stimmte der Finanzplanung 2025 bis 2029 und dem Investitionsprogramm 2025 bis 2029 zu. Zudem wurden die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für 2026 einstimmig verabschiedet.

Zuvor hatte der Gemeinderat eine Erhöhung der Hebesätze um jeweils 10 Punkte bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2026 beschlossen.

Neu festgesetzt wurde der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 380 von Hundert, der Hebesatz bei der Grundsteuer B auf 180 von Hundert, der Hebesatz bei der Grundsteuer A bleibt bei 600 v.H.

Die finanzielle Situation der Kommunen in Baden-Württemberg und bundesweit stelle auch die Gemeinde Gottenheim im Haushaltsjahr 2026 vor erhebliche Herausforderungen, schreibt Martin Ziegler in seiner Einleitung zum Haushaltsplan. Der Bund stelle den Kommunen keine ausreichenden Finanzausstattung zur Verfügung, um den wachsenden gesellschaftlichen und politischen Aufgaben, wie etwa Integration der Geflüchteten, Kinderbetreuung, Bildung, Klimaschutz und Klimaanpassung gerecht zu werden.

Für Gottenheim bedeute dies eine erhebliche Belastung: Die Gemeinde sehe sich mit einem Rekorddefizit von etwa 1 Millionen Euro im Erfolgsplan konfrontiert. Trotz intensiver Konsolidierungsmaßnahmen durch die Verwaltung und die Überprüfung sämtlicher, auch freiwilliger, Leistungen weise der Haushalt des Jahres 2026 einen erheblichen Fehlbetrag auf, der sich in den kommenden Jahren wohl fortsetzen werde.

Die Erhöhung der beiden Realsteuern bringe der Gemeinde Mehreinnahmen von etwa 80.000 Euro im Jahr. Dieser Betrag sei ein wichtiger Beitrag, um geplante Investitionen stemmen zu können, so Interimskämmerer Martin Ziegler, der die Änderungen im Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne im Gemeinderat erläuterte.

Vor allem der geplante Anbau an das Feuerwehrhaus und das bestellte neue Feuerwehrfahrzeug werden durch die Steuererhöhungen finanziert. Die Investitionen in die Feuerwehr und damit in die Sicherheit der Gottenheimer kämen allen Bürgerinnen und Bürgern und auch den Gottenheimer Unternehmen zugute und es sei zumutbar, dass die Investitionen über Steuern auch durch die Allgemeinheit getragen würden, so Ziegler. Die Anpassung der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer wurde in den am 25. Februar vom Gemeinderat verabschiedeten Haushaltsplan bereits eingearbeitet. Einige wenige weitere Änderungen zum im Januar vorgestellten Haushaltsplanentwurf wurden ebenfalls aufgenommen.

Insgesamt weißt der Haushaltsplan 2026 für Gottenheim ein Gesamtergebnis von minus 950.000 Euro aus; das Defizit ist etwas geringer als im Entwurf als noch eine gute Million Defizit ausgewiesen worden war. Um dem Defizit zu begegnen ist unter anderem eine Kreditaufnahme von 329.000 Euro eingeplant.

Den gesamten Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe finden Bürgerinnen und Bürger im Ratsinfosystem der Gemeinde:

gottenheim.ratsinfomanagement.net


Zuletzt geändert am 04.07.2026 von Kurt Hartenbach