18.03.2026 Erweiterung LSP-Sanierungsgebiet
GR erweitert Sanierungsgebiet „Historische Ortsmitte“
Vor vier Jahren wurde die Gemeinde Gottenheim in das Landessanierungsprogramm LSP aufgenommen. Den Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungs-Programm „Historische Ortsmitte“ hatte Gottenheim im Herbst 2021 gestellt. Dem Antrag wurde im Juni 2022 durch das Regierungspräsidium Freiburg stattgegeben.
Die Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebietes hatte der Gemeinderat am 27. April 2023 beschlossen. Unter anderem sollen die Umgestaltung der Schulstraße und der Bahnhofstraße aber auch die Sanierung des Rathauses durch das LSP gefördert werden. Zudem haben private Eigentümer im Sanierungsgebiet insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen geplant.
Seit 2023 hat sich in Gottenheim einiges geändert. Unter anderem steht die Zukunft der katholischen Pfarrkirche St. Stephan auf dem Prüfstand. Auf Vorschlag der Gemeinde und mit Zustimmung des Gemeinderates wurde deshalb eine Erweiterung des Sanierungsgebietes um die Kirchstraße und das Areal mit der St. Stephans-Kirche sowie weiterer an das Sanierungsgebiet angrenzender Grundstücke geprüft.
Matthias Weber von der Sanierungsgesellschaft KommunalKonzept stellte in der Gemeinderatssitzung am 25. Februar das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen zur I. Erweiterung des Sanierungsgebiets sowie die Ergebnisse und Anregungen einer Anhörung der Träger öffentlicher Belange vor. Insgesamt wurde die Erweiterung von diesen positiv bewertet.
Der Gemeinderat nahm die Anregungen zur Kenntnis und stimmte dafür, diese soweit möglich bei der weiteren Planung konkreter Einzelmaßnahmen zu beachten und falls möglich und sinnvoll zu berücksichtigen.
Zudem wurden die Eigentümer im geplanten Erweiterungsgebiet befragt. Die Mehrzahl der Anwohner hätten mitgeteilt, in den nächsten Jahren Sanierungsvorhaben realisieren zu wollen. „Einige haben konkrete energetische Vorhaben benannt, wie der Austausch der Heizung oder eine Dachsanierung, andere haben mitgeteilt, dass Sanierungsprojekte in den kommenden Jahren denkbar seien“, so Matthias Weber im Gemeinderat. Von 17 angeschriebenen Eigentümern hätten sich zehn zurückgemeldet, acht davon hätten konkrete Maßnahmen in den nächsten fünf bis zehn Jahren geplant.
Auch die Kirchengemeinde habe mitgeteilt, Sanierungsmaßnahmen zu planen. Zusätzlich wurden die Gebäude bei einer Vor-Ort-Begehung von außen begutachtet. Im Erweiterungsgebiet gebe es viele Kulturdenkmale, somit sei die Erweiterung auf jeden Fall sinnvoll, so Weber. Durch geplante Maßnahmen bestehe die Möglichkeit, vorhandene städtebauliche Missstände zu beseitigen und eine Aufwertung in diesem Bereich des Sanierungsgebietes zu ermöglichen.
Auf der Grundlage dieser Ergebnisse beschloss der Gemeinderat einstimmig die Erweiterung des Sanierungsgebietes um die Kirchstraße, das Areal mit der Pfarrkirche sowie um einen Teilbereich südlich der Kaiserstuhlstraße und um zwei weitere Grundstücke, eines in der Hintergasse und eines in der Schulstraße. Hier hätten die Eigentümer großes Interesse an Sanierungsmaßnahmen angezeigt, so Weber. Zudem beschloss der Gemeinderat die Änderung der Sanierungssatzung für die „Historische Ortsmitte“.