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05.09.2026 Gemeinderat im Juni

Erweiterung der Firma SensoPart

Im Juni beschloss der Gemeinderat einstimmig die Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Nägelsee, 2. Erweiterung.

Zuvor hatte Städtebauplanerin Stefanie Burg die Eckpunkte des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans über die Durchführung der Offenlage und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgestellt.

Zudem wurde der Städtebauliche Vertrag zur Kostenübernahme zwischen der Gemeinde Gottenheim und der Firma SensoPart gebilligt. Der Sensorhersteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Unternehmen plant, sich an seinem Standort im Gottenheimer Gewerbegebiet zu erweitern. Eine bauliche Entwicklung über die bestehenden Bebauungsplangrenzen hinaus ist zwar erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Aktuell besteht jedoch ein dringender Bedarf für ein neues Verwaltungsgebäude. Das geplante Gebäude soll im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nägelsee, 2. Erweiterung“ errichtet werden.

Diese 2. Erweiterung diente bereits der Ansiedlung einer Gewerbehalle der Firma SensoPart.

Die Entwurfsplanung für das geplante Verwaltungsgebäude war auf der Grundlage der geltenden Festsetzungen nicht zulässig, sodass eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich wurde.

Trinkwasserversorgung

In der Juni-Sitzung beschloss der Gemeinderat eine Untersuchung über die Wiederinbetriebnahme des Tiefbrunnens Nötig in Auftrag zu geben. Das Unternehmen „badenova Netze“ soll die entsprechenden Untersuchungen vornehmen.

Durch die Wiederinbetriebnahme des Tiefbrunnens könne die Trinkwasserversorgung in Gottenheim langfristig sichergestellt werden, so der Bürgermeister.

Die Gemeinde verfüge über insgesamt zwei Tiefbrunnen zur Gewinnung des Trinkwassers. Der Hauptbrunnen liegt im Gewann „Ketsch“ und liefert in erster Linie das Gottenheimer Trinkwasser. Der zweite Brunnen im „Nötig“ hat den Status Notbrunnen, weil die wasserrechtliche Erlaubnis ausgelaufen ist.

Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an die Versorgungssicherheit, wolle man nun prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Wiederinbetriebnahme des Tiefbrunnens Nötig als Ersatzbrunnen möglich und wirtschaftlich vertretbar sei.

Da die Betriebsführung und Qualitätssicherung der Wassergewinnung in Gottenheim bei Badenova Netze liege, habe das Unternehmen ein stufenweises Angebot vorgelegt unter der Prämisse, dass die einzelnen Bausteine des Angebots zwar aufeinander aufbauen, je nach Entscheidung des Gemeinderates aber stufenweise beauftragt werden können. Nach jedem Baustein kann und soll im Gemeinderat neu entschieden werden, ob ein weiterer Baustein beauftragt wird.

Erhöhung der Kita-Gebühren

Die Gebührenhöhe für das Betreuungsjahr 2026/27 sowie 2027/28 im Kindergarten Piratennest und in der Kleinkindbetreuung Schatzinsel und somit die Anpassung der Elternbeiträge wurde beschlossen.

Laut Grundsatzbeschluss sollen sich die Gebühren der Kleinkindbetreuung in Gottenheim nach den Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände, bei denen auch die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt des Gebührenschuldners berücksichtigt wird, richten. Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge. In der Kleinkindbetreuung „Schatzinsel“ liegt der Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge bei derzeit 18 Prozent. Im Kindergarten „Piratennest“ liegt der Kostendeckungsgrad bei etwa 11 Prozent.

Durch die neuen Beiträge entsteht eine Mehrbelastung einer durchschnittlichen 2-Kind-Familie im Kindergartenjahr 2026/27 von 12 € und im Kindergartenjahr 2027/28 nochmals 12 €. Unter Berücksichtigung der finanziellen Belastung der Familien habe man auf einen weiteren Zuschlag in Höhe von max. 25 Prozent für eine verlängerte Öffnungszeit verzichtet, sagte der Bürgermeister im Gemeinderat. Durch die genannten Erhöhungen ergibt sich für das Kindergartenjahr 2026/27 ein Deckungsgrad durch die Elternbeiträge von ca. 13 Prozent und für das Kindergartenjahr 2027/28 von ca. 14 Prozent. Die Gebührenerhöhung wurde den Eltern in einer Versammlung mitgeteilt und erläutert.


Zuletzt geändert am 04.07.2026 von Kurt Hartenbach