Gemeinde Gottenheim Startseite

Gebärdensprache: Barrierefreiheitserklärung

Für die Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle sind Erläuterungen in Gebärdensprache vorgeschrieben.
Dafür nennt die BITV 2.0 Rahmenbedingungen:

  1. Der Darsteller soll schattenfrei mit gut erkennbarer Mimik vor einem statischen Hintergrund abgebildet sein.
  2. Die dunkle, einfarbige Kleidung, die Hände und der Hintergrund sollen im Kontrast zueinander stehen.
  3. Die Filmsequenz soll 320 × 240 Pixel und 25 Bilder je Sekunde nicht unterschreiten und als Datei herunterladbar sein.
  4. Sie ist durch das Logo für die Deutsche Gebärdensprache zu kennzeichnen.

In Arbeit! Storyboard vorhanden:

KI generiertes Storyboard

Allgemeines Format

Videoformat: 16:9
Hintergrund: neutral, z. B. grau oder hellblau
Person: gebärdende Person (DGS-kompetent) mittig im Bild
Untertitel: ja (deutsche Schriftsprache, eingebrannt)
Einblendungen: klar lesbarer Text in Boxen links oder rechts oben
Länge: ca. 3–4 Minuten

Szene 1 – Begrüßung

Szene Begrüßung und Ziel
Kamera Totale auf gebärdende Person
Gebärdeninhalt „Hallo! In diesem Video erklären wir, wie barrierefrei die Webseite der Gemeinde Gottenheim ist.“
Text-Einblendung Titel: Barrierefreiheit auf www.gottenheim.de

Szene 2 – Gesetzlicher Hintergrund

Szene Warum Barrierefreiheit?
Kamera Halbnah, ruhiger Schnitt
Gebärdeninhalt „Die Gemeinde möchte, dass alle Menschen die Webseite nutzen können. Das steht im Gesetz – L-BGG, Paragraf 10, Absatz 1.“
Text-Einblendung Gesetz: L-BGG § 10 Abs. 1

Szene 3 – Aktueller Stand

Szene Wie barrierefrei ist die Seite?
Gebärdeninhalt „Die Webseite ist nur teilweise barrierefrei. Es gibt noch Probleme.“
Text-Einblendung Status: teilweise barrierefrei

Szene 4 – Probleme: Tool & Inhalte

Szene Probleme beim Barrierefreiheitstool
Gebärdeninhalt „Ein Tool für Barrierefreiheit funktioniert nicht gut. Die Fehler wurden gemeldet. Aber es gibt noch kein Update.“
Text-Einblendung Problem: Barrierefreiheitstool – Fehler gemeldet

Szene 5 – Leichte Sprache & Gebärdensprache

Szene Inhalte nicht vollständig übersetzt
Gebärdeninhalt
Gebärdensprachvideos gibt es noch nicht überall.
Aber: Bis Oktober 2025 kommen Videos zu wichtigen Seiten.“
Text-Einblendung Geplant: Videos in DGS bis 01.10.2025

Szene 6 – Bilder und PDFs

Szene Weitere Barrieren
Gebärdeninhalt
„In Bildergalerien gibt es oft nur kurze Bildbeschreibungen.
Alte PDF-Dateien (vor Juli 2025) sind nicht barrierefrei.
Das ist erlaubt, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.“
Text-Einblendung Hinweis: PDFs vor 01.07.2025 ausgenommen

Szene 7 – Erstellung der Erklärung

Szene Wann wurde die Erklärung gemacht?
Gebärdeninhalt
„Die Erklärung wurde am 2. Mai 2025 erstellt.
Am 19. Mai 2025 wurde sie geprüft und aktualisiert.“
Text-Einblendung Stand: 02.05.2025 / aktualisiert: 19.05.2025

Szene 8 – Rückmeldung

Szene Kontakt bei Problemen
Gebärdeninhalt
„Haben Sie Probleme mit der Barrierefreiheit bemerkt?
Dann melden Sie sich bei uns.“
Text-Einblendung (größer):
Kontakt:
Gemeindeverwaltung Gottenheim
Anne Schindler
Hauptstraße 25, 79288 Gottenheim
Tel.: 07665
Mail: a.schindler@gottenheim.de

Szene 9 – Schlichtungsverfahren

Szene Wenn es keine oder keine gute Antwort gibt
Gebärdeninhalt
„Wenn Sie keine Antwort bekommen – oder keine gute Antwort –, können Sie zur Schlichtungsstelle gehen.“
Text-Einblendung:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Str. 6, 70173 Stuttgart
Tel.: 0711 123 39375
Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Web: www.barrierefreiheit-bw.de
Kostenfrei!

Szene 10 – Verbandsklage & Abschluss

Szene Letzte Hinweise
Gebärdeninhalt
„Es gibt auch das Recht auf Verbandsklage – nach § 12 im L-BGG.
Vielen Dank fürs Zuschauen! Wir arbeiten weiter an mehr Barrierefreiheit.“
Text-Einblendung:
Hinweis: § 12 Abs. 1 Nr. 4 L-BGG – Verbandsklagerecht
Abschlussbild: www.gottenheim.de – Gemeinsam barrierefreier werden


Als Video-Script

KI generiertes Video-Script für Moderatorin/Moderator in DGS, ggf. mit Einblendung von Textfeldern

0. Einleitung

Moderator (DGS):
Hallo!
In diesem Video erklären wir, wie barrierefrei die Webseite der Gemeinde Gottenheim ist.
Wir möchten, dass möglichst viele Menschen die Inhalte gut nutzen können.

1. Was ist das Ziel?

Moderator (DGS):
Die Gemeinde Gottenheim möchte ihre Webseite barrierefrei machen.
Das steht im Gesetz: L-BGG, Paragraf 10, Absatz 1.

Diese Erklärung gilt für die Webseite www.gottenheim.de

2. Wie barrierefrei ist die Webseite?

Moderator (DGS):
Die Webseite ist teilweise barrierefrei.
Es gibt noch einige Probleme.

3. Was ist nicht barrierefrei?

Moderator (DGS):
Einige Dinge funktionieren nicht barrierefrei:

Es gibt ein Werkzeug für Barrierefreiheit.
Das hat Fehler.
Die Fehler wurden im Mai 2025 gemeldet.
Der Hersteller hat das Problem noch nicht behoben.

Wichtige Seiten in Gebärdensprache bereitzustellen war bisher zu aufwendig.
Bis zum 1. Oktober 2025 werden diese als Gebärden-Videos erstellt.

In den Bilder-Galerien gibt es oft nur einfache Bildbeschreibungen.
Längere Erklärungen sind nicht überall möglich.

Alte PDF-Dateien (vor dem 1. Juli 2025) sind nicht barrierefrei.
Das ist erlaubt, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.

4. Wann wurde diese Erklärung gemacht?

Moderator (DGS):
Die Erklärung wurde am 2. Mai 2025 erstellt.
Am 15. Juni 2025 wurden sie zuletzt geprüft und aktualisiert.

5. Haben Sie Probleme bemerkt?

Moderator (DGS):
Haben Sie Probleme auf der Webseite entdeckt?
Dann sagen Sie uns bitte Bescheid.

Hier finden Sie die Kontaktperson:

Einblendung (Text):
Gemeindeverwaltung Gottenheim
Hauptamtsleiterin Anne Schindler
Hauptstraße 25
79288 Gottenheim
Telefon: 07665
E-Mail: a.schindler@gottenheim.de

6. Was ist, wenn Sie keine Antwort bekommen?

Moderator (DGS):
Wenn Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort bekommen
oder nicht zufrieden sind,
können Sie zur Schlichtungsstelle gehen.

Einblendung (Text):
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de

Moderator (DGS):
Das Verfahren bei der Schlichtungsstelle ist kostenfrei.

7. Hinweis zum Verbandsklagerecht

Moderator (DGS):
Wichtig:
Es gibt auch das Verbandsklagerecht nach § 12 Absatz 1 Nummer 4 im L-BGG.

Abschluss

Moderator (DGS):
Vielen Dank fürs Zuschauen!
Wir arbeiten daran, die Webseite noch besser barrierefrei zu machen.